• Steuern sparen – Degressive AfA – Steuervorteil für Kapitalanleger

    Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das neue Wachstumschancengesetz beschlossen. Damit wurde unter anderem die Einführung einer degressiven AfA für Neubau-Wohngebäude in Höhe von 5% verabschiedet.

    Diese neue steuerliche Methode erlaubt Kapitalanlegern (gleich ob an ein Familienmitglied oder Dritte vermietet wird) sowie Investoren, ihre Investition in neue Wohngebäude sowie in einzelne Eigentumswohnungen mit einem höheren Betrag als bisher möglich abzuschreiben.

    Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen, das heißt, auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden.

    Liegt das Investment beispielsweise bei 1 Mio. Euro erhöht sich der steuerlich geltend zu machende Betrag analog zum vorgenannten Beispiel auf rund 266.000 €. Für Kapitalanleger und Investoren bedeutet dies nicht nur eine schnellere Reduzierung der Investitionskosten, sondern auch eine Maximierung der Rendite.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass der jeweilige Grundstücksanteil bei der Afa keine Berücksichtigung findet. Der Grund liegt darin, dass das Einkommensteuerrecht vorsieht, dass ausschließlich der Wertverlust einer Immobilie in Form von Abschreibungen berücksichtigt wird – nicht aber der Grundstücksanteil-, da dieser keinem Wertverlust unterliegt.

    Wer sich jetzt für den Kauf einer Eigentumswohnung im Projekt GOLDECK Nr. 1 in Düsseldorf entscheidet, profitiert ab sofort von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten und kann damit die eventuell anfallenden Finanzierungskosten teilweise ausgleichen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Site:

    BMWSB - Startseite - Degressive AfA - 5 Prozent, 6 Jahre! (bund.de)

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